In unserer Heilpraxis liegt die Erlaubnis zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 Heilpraktikergesetz und die Erlaubnis zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 für den Bereich der Physiotherapie im Sinne § 8 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie vor.
Das Führen der Berufsbezeichnung Heilpraktiker und Heilpraktiker für Physiotherapie ermöglicht es uns, einen Patienten, ohne ärztliche Verordnung zu behandeln. Was bedeutet das für Sie?
Der Heilpraktiker darf mit dieser Erlaubnis eigenverantwortlich eine Diagnose stellen und eine Behandlung entsprechend der Zulassung durchführen. Die Weisungsgebundenheit des Physiotherapeuten durch einen Arzt entfällt. Somit können Sie direkt, schnell und effektiv mit den Mitteln, der Anzahl und der Frequenz unserer Wahl behandelt werden.